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Ratgeber · Mezzanine Kapital

Nachrangiges Darlehen & partiarisches Darlehen

Nachrangiges Darlehen und partiarisches Darlehen sind zwei eng verwandte Mezzanine-Formen. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied – Rangrücktritt hier, Gewinnbeteiligung dort – und zeigt, wann welche Struktur für Ihr Immobilienprojekt passt.

Nachrangiges Darlehen & partiarisches Darlehen

Das nachrangige Darlehen

Ein nachrangiges Darlehen tritt mit seiner Rückzahlungsforderung hinter die erstrangigen Gläubiger zurück – meist über einen qualifizierten Rangrücktritt, der Zins und Tilgung an die Zahlungsfähigkeit knüpft. Es ist die klassische Mezzanine-Form: fester Zins, feste Laufzeit, keine Gewinnbeteiligung und keine Gesellschafterrechte. Für die Bank wirkt es wie zusätzliches Eigenkapital.

Details und Konditionslogik erklärt die Leistungsseite Nachrangdarlehen.

Das partiarische Darlehen

Beim partiarischen Darlehen tritt an die Stelle (oder neben) den festen Zins eine Gewinn- oder Ertragsbeteiligung des Kapitalgebers. Er partizipiert am Erfolg des Projekts, wird aber – anders als ein stiller Gesellschafter – nicht am Verlust beteiligt und erhält keine Gesellschafterrechte. Rechtlich bleibt es ein Darlehen.

Der Vorteil für den Projektträger: geringere laufende Zinslast in der kapitalintensiven Bauphase, weil ein Teil der Vergütung erst aus dem Projekterfolg fließt. Mehr dazu auf der Glossarseite Partiarisches Darlehen.

  • Nachrangiges Darlehen: fester Zins, kalkulierbar, keine Erfolgsbeteiligung.
  • Partiarisches Darlehen: niedrigerer Basiszins plus Gewinnbeteiligung.
  • Gemeinsam: Rangrücktritt, kein Stimmrecht, reine Darlehensnatur.
  • Wahl: hängt von Margenprofil, Bauphase und Risikoteilung ab.

Welche Form für welches Projekt?

Das nachrangige Darlehen passt, wenn Planbarkeit im Vordergrund steht und die laufende Zinslast tragbar ist. Das partiarische Darlehen lohnt bei margenstarken Projekten, deren Liquidität in der Bauphase geschont werden soll und bei denen der Kapitalgeber am Erfolg teilhaben darf. In der Praxis werden beide Formen projektindividuell ausgestaltet – wir strukturieren die Variante, die zu Bankvertrag, Bilanzzielen und Exit passt.

Steuerliche und bilanzielle Aspekte

Die Wahl zwischen nachrangigem und partiarischem Darlehen hat auch steuerliche und bilanzielle Dimensionen. Zinszahlungen auf ein nachrangiges Darlehen sind bei betrieblicher Veranlassung grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig – wobei die Zinsschranke zu beachten ist. Beim partiarischen Darlehen kann die Gewinnbeteiligung je nach Ausgestaltung steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Bilanziell wirken beide Formen durch den Rangrücktritt eigenkapitalähnlich, ohne echtes Eigenkapital zu sein – ein Vorteil für Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote.

Weil diese Effekte komplex und einzelfallabhängig sind, gehört die konkrete Ausgestaltung in die Hände von Steuerberater und Finanzierungsstrukturierer. Wir liefern die Finanzierungsseite, die steuerliche Würdigung erfolgt begleitend.

Kombination beider Formen in der Praxis

In der Praxis schließen sich die beiden Formen nicht aus – oft werden sie kombiniert. Ein Grundmodell mit festem Basiszins sorgt für Planbarkeit, eine zusätzliche Gewinnkomponente (Equity Kicker) beteiligt den Kapitalgeber am Erfolg und senkt zugleich die laufende Zinslast. So entsteht eine Struktur, die die Liquidität in der kritischen Bauphase schont und den Kapitalgeber fair am Ergebnis teilhaben lässt. Welche Mischung optimal ist, hängt von Projektmarge, Bauphase und Risikoteilung ab – und wird individuell verhandelt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was unterscheidet nachrangiges und partiarisches Darlehen?

Das nachrangige Darlehen hat einen festen Zins ohne Erfolgsbeteiligung. Das partiarische Darlehen beteiligt den Kapitalgeber am Gewinn, oft gegen einen niedrigeren Basiszins.

Wird der Kapitalgeber am Verlust beteiligt?

Nein – bei beiden Formen nicht. Anders als der stille Gesellschafter trägt der Darlehensgeber keine Verlustbeteiligung; es bleibt rechtlich ein Darlehen.

Welche Form ist günstiger?

Das hängt vom Projektverlauf ab: Das partiarische Darlehen kann bei gutem Erfolg teurer werden, schont aber die laufende Liquidität. Das nachrangige Darlehen ist planbarer.

Nächster Schritt

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Übermitteln Sie die Eckdaten – wir strukturieren die passende Finanzierung und melden uns in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

Alternate Immobilien GmbH – Jürgen Kronawitter, Experte für strukturierte Immobilienfinanzierungen
Über den Autor

Jürgen Kronawitter

Jürgen Kronawitter ist Experte für strukturierte Immobilienfinanzierungen und unterstützt Immobilieninvestoren, Projektentwickler und Bestandshalter bei der Realisierung komplexer Finanzierungslösungen. Sein Schwerpunkt liegt auf der Strukturierung und Vermittlung von Senior Loans, Whole Loans, Mezzanine Kapital und Bridge Loans (Brückenfinanzierungen) sowie auf individuellen Finanzierungskonzepten für Immobilienankäufe, Bestand, Projektentwicklungen und Refinanzierungen. Durch die Kombination klassischer Bankfinanzierungen mit alternativen Kapitalquellen entwickelt er maßgeschneiderte Finanzierungslösungen für nationale und internationale Immobilienprojekte.

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