Glossar · Immobilienfinanzierung
Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Preis für den vorzeitigen Ausstieg aus der Zinsbindung – planbar und in vielen Konstellationen vermeidbar.
Zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2026 · Geprüft von Jürgen Kronawitter
Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Innerhalb der Sollzinsbindung besteht kein ordentliches Kündigungsrecht. Wird das Darlehen dennoch abgelöst – typischerweise beim Verkauf des Objekts oder einer vorgezogenen Umschuldung – kann der Kapitalgeber den Zinsschaden ersetzt verlangen (§ 490 Abs. 2, § 502 BGB). Kein Anspruch besteht nach Ablauf der Zinsbindung, bei variabel verzinsten Darlehen (dort: 3 Monate Kündigungsfrist) und nach dem Sonderkündigungsrecht des § 489 BGB zehn Jahre nach Vollauszahlung.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Die herrschende Aktiv-Passiv-Methode vergleicht die entgangenen Darlehenszinsen mit der fiktiven Wiederanlage der Ablösesumme in laufzeitkongruenten Hypothekenpfandbriefen; abgezogen werden ersparte Verwaltungs- und Risikokosten, angerechnet werden vereinbarte Sondertilgungsrechte. Faustregel: Je größer der Abstand zwischen Vertragszins und aktuellem Pfandbriefniveau und je länger die Restbindung, desto teurer. In Hochzinsphasen kann die Entschädigung dagegen gegen null tendieren – im Einzelfall lohnt die Nachprüfung der Bankberechnung.
Vorfälligkeitskosten vermeiden oder reduzieren
- § 489 BGB nutzen: zehn Jahre nach Vollauszahlung ist mit sechs Monaten Frist entschädigungsfrei kündbar.
- Objektwechsel statt Ablösung: Pfandtausch – die Bank akzeptiert ein anderes Objekt als Sicherheit, das Darlehen läuft weiter.
- Darlehensübernahme durch den Käufer: beim Verkauf verhandelbar, wenn dessen Bonität trägt.
- Strategisch strukturieren: Haltedauer und Zinsbindung von Anfang an synchronisieren, Sondertilgungsrechte und Teilablösungen vereinbaren – Teil jeder sauberen Refinanzierungs- und Bestandsstruktur.
Häufige Fragen
Vorfälligkeitsentschädigung – kurz beantwortet
Wie hoch ist eine Vorfälligkeitsentschädigung typischerweise?
Das hängt von Restlaufzeit der Zinsbindung, Restschuld und Zinsdifferenz ab – von nahe null (wenn Marktzinsen über dem Vertragszins liegen) bis zu mehreren Prozent der Restschuld bei langer Restbindung und stark gefallenen Zinsen.
Kann ich die Berechnung der Bank überprüfen lassen?
Ja, und das lohnt sich: Fehler bei Wiederanlagezins, Sondertilgungsrechten oder ersparten Kosten sind häufig. Verbraucherschützer und spezialisierte Kanzleien prüfen Berechnungen; bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann der Anspruch ganz entfallen.
Fällt beim Verkauf der Immobilie immer eine Entschädigung an?
Nur wenn innerhalb der Zinsbindung abgelöst wird. Alternativen sind Pfandtausch auf ein anderes Objekt, Darlehensübernahme durch den Käufer oder ein Verkaufstiming zum Zinsbindungsende.
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