Glossar · Immobilienfinanzierung
MaBV
Die MaBV schützt Erwerber beim Kauf vom Bauträger – und gibt zugleich den Takt vor, in dem Verkaufserlöse in die Projektfinanzierung zurückfließen.
Zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2026 · Geprüft von Jürgen Kronawitter
Was regelt die MaBV im Kern?
Bauträger verkaufen Immobilien, die noch nicht fertig sind – die MaBV (erlassen auf Grundlage von § 34c GewO) schützt die Vorleistungen der Erwerber. Kaufpreisraten dürfen nur fließen, wenn der Kaufvertrag wirksam ist, die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, die Lastenfreistellung gesichert ist und die Baugenehmigung vorliegt (§ 3 Abs. 1). Erst dann greift der Ratenplan nach Baufortschritt (§ 3 Abs. 2) – von 30 % nach Beginn der Erdarbeiten (25 % ohne Grundstücksanteil) über Rohbau, Dach, Rohinstallation bis zur Fertigstellung; insgesamt maximal sieben Raten aus dreizehn definierten Stufen.
§ 7 MaBV: die Bürgschaftslösung
Alternativ kann der Bauträger Zahlungen vor Erreichen der Sicherungsvoraussetzungen entgegennehmen, wenn er eine Bürgschaft eines Kreditinstituts stellt (§ 7 MaBV). Das beschleunigt den Mittelzufluss, kostet aber Avalprovision und Kreditlinie. Ob Ratenplan oder Bürgschaftslösung wirtschaftlicher ist, hängt von Vertriebsgeschwindigkeit, Zinsniveau und Projektphase ab.
MaBV und Bauträgerfinanzierung: das Zusammenspiel
Die finanzierende Bank und die MaBV-Raten greifen ineinander: Erwerberraten reduzieren die Inanspruchnahme der Bauträgerfinanzierung, die Lastenfreistellungserklärung der Bank macht den Ratenfluss überhaupt erst möglich. Eine belastbare Projektkalkulation modelliert deshalb Baukosten, Vertriebsquote und MaBV-Zufluss im Zeitverlauf – inklusive der Liquiditätsspitzen, die typischerweise mit Mezzanine Kapital oder Zwischenfinanzierung abgedeckt werden. Genau diese Struktur bereiten wir für Bauträger kapitalgeberfähig auf.
Häufige Fragen
MaBV – kurz beantwortet
Welche Raten erlaubt § 3 MaBV?
Maximal sieben Raten aus dreizehn definierten Baufortschrittsstufen – z. B. 30 % nach Beginn der Erdarbeiten (inkl. Grundstück), 28 % nach Rohbaufertigstellung, weitere Stufen bis zur vollständigen Fertigstellung. Voraussetzung sind u. a. wirksamer Vertrag, Vormerkung und gesicherte Lastenfreistellung.
Was bringt die Bürgschaft nach § 7 MaBV?
Sie erlaubt dem Bauträger, Erwerbergelder unabhängig vom Baufortschritt entgegenzunehmen, weil eine Bankbürgschaft die Rückzahlungsansprüche sichert. Vorteil: frühere Liquidität; Nachteil: Avalkosten und belastete Kreditlinien.
Warum ist die MaBV für die Finanzierung so wichtig?
Weil sie bestimmt, wann Verkaufserlöse tatsächlich fließen. Die Bauträgerfinanzierung wird exakt um diese MaBV-Zuflüsse herum strukturiert – falsch modelliert, entstehen teure Liquiditätslücken mitten in der Bauphase.
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