Wirksame Kredit- und Projektverträge
Kreditvertrag, Sicherheitenverträge, Gesellschafterbeschlüsse und gegebenenfalls Kauf-, GU-/GÜ-, Mezzanine- oder Rangvereinbarungen müssen wirksam unterzeichnet und frei von nicht akzeptierten Bedingungen sein.
Ein Kreditbeschluss stellt noch kein Geld bereit. Dieser Ratgeber zeigt, welche rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Bedingungen vor der ersten Auszahlung und bei späteren Bauabrufen typischerweise nachzuweisen sind.
Stand: 29. August 2026 · Fachlich geprüft von Jürgen Kronawitter
Kurz gesagt: Auszahlungsvoraussetzungen sind die im Kreditvertrag oder Kreditbeschluss festgelegten Nachweise, die vor einer Valutierung erfüllt und vom Kapitalgeber freigegeben sein müssen. Typisch sind wirksame Verträge, bestellte Sicherheiten, nachgewiesenes Eigenkapital, Baugenehmigung, Versicherungen, Kosten- und Bauverträge sowie – sofern vereinbart – Vorverkauf oder weitere projektspezifische Bedingungen.
Nicht jede Bedingung gilt für jedes Projekt. Die verbindliche Liste ergibt sich ausschließlich aus der konkreten Finanzierung. Deshalb sollte unmittelbar nach dem Kreditbeschluss ein Verantwortlicher jede Bedingung, den Nachweis, die prüfende Stelle und den Zieltermin in einem Closing-Tracker erfassen.
| Stufe | Was vorliegt | Was noch fehlt |
|---|---|---|
| Indikation / Term Sheet | Grundzüge zu Volumen, Laufzeit, Preis, Sicherheiten und Bedingungen | Vollständige Prüfung, Beschluss und Vertragsdokumentation |
| Kreditbeschluss | Interne Entscheidung des Kapitalgebers, häufig mit Auflagen | Verträge und Erfüllung der beschlossenen Bedingungen |
| Closing | Unterzeichnete Kredit- und Sicherheitenunterlagen | Freigabe aller für die erste Auszahlung geltenden Conditions Precedent |
| Valutierung | Kapital wird entsprechend Abruf, Zahlungsweg und Verwendungszweck bereitgestellt | Bei Folgeabrufen weitere Baufortschritts- und Kostenbelege |
Die EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung verlangen, dass Institute Bedingungen für Kreditvertrag und Auszahlung in der Kreditentscheidung dokumentieren und ihre Erfüllung vor Auszahlung kontrollieren. Bei Immobilienentwicklungen gehören dazu je nach Projekt auch erforderliche Genehmigungen und Bescheinigungen, Kostenreserven, Businessplan und Marktannahmen.
Die konkrete Formulierung und Reihenfolge variieren. Diese Kategorien helfen, die vertragliche Liste vollständig zu organisieren.
Kreditvertrag, Sicherheitenverträge, Gesellschafterbeschlüsse und gegebenenfalls Kauf-, GU-/GÜ-, Mezzanine- oder Rangvereinbarungen müssen wirksam unterzeichnet und frei von nicht akzeptierten Bedingungen sein.
Je nach Struktur: notarieller Kaufvertrag, Kaufpreisfälligkeit, Auflassungsvormerkung, Grundschuldbestellung, Rangbestätigung oder Notarbestätigung, Abtretungen und Freistellungsregelungen.
Baugenehmigung, genehmigte Pläne, relevante Nebenbestimmungen, Baubeginnsanzeige und weitere projektspezifische Genehmigungen oder Bescheinigungen müssen im vertraglich verlangten Status vorliegen.
Eigenmittel werden nach Höhe, Herkunft und Verwendung belegt. Häufig ist der vereinbarte vorrangige Eigenkapitaleinsatz nachzuweisen, bevor Fremdkapital abgerufen werden kann.
Aktueller Kosten- und Liquiditätsplan, Reserve, Bauvertrag oder Vergabestand, Terminplan sowie gegebenenfalls Freigaben von Gutachter oder Projektcontroller sichern die Cost-to-complete-Logik.
Wenn vereinbart, sind anrechenbare Kauf-, Miet- oder Forward-Verträge einschließlich Einzahlungen und vertraglichem Status nachzuweisen. Die Berechnung erläutert der Ratgeber zur Vorverkaufsquote bei Bauträgerfinanzierungen.
Projektkonten, Zahlungswege, Versicherungsnachweise, Identitäts- und Geldwäscheprüfung, Gebühren sowie weitere organisatorische Bedingungen müssen abgeschlossen sein.
MaBV richtig einordnen: § 3 MaBV regelt insbesondere, wann ein Bauträger Vermögenswerte des Erwerbers entgegennehmen darf. Diese Voraussetzungen sind nicht identisch mit den Auszahlungsvoraussetzungen des finanzierenden Instituts, können aber eng mit Vorverkauf, Freistellung und Zahlungsplan zusammenhängen.
Die folgende Übersicht ist ein Arbeitsrahmen. Maßgeblich bleibt die wortgenaue Bedingung im Kreditvertrag oder Beschluss.
Aus „vorhanden“ wird erst „erfüllt“, wenn der Kapitalgeber oder die vertraglich bestimmte Prüfstelle den Nachweis akzeptiert hat.
Bei einer Bauträgerfinanzierung wird Kapital häufig nicht vollständig am ersten Tag ausgezahlt. Weitere Abrufe folgen dem vereinbarten Bau-, Kosten- und Vertriebsfortschritt.
Ob direkt an Verkäufer und Unternehmer oder auf das Projektkonto ausgezahlt wird, richtet sich nach Vertrag und Zahlungsweg. Ein Abruf sollte deshalb nicht erst am Fälligkeitstag zusammengestellt werden.
| Feld | Zweck | Beispiel |
|---|---|---|
| Bedingung | Wortlaut oder eindeutige Vertragsreferenz | Abschnitt und Nummer statt eigener Kurzinterpretation |
| Nachweis | Konkretes Dokument oder Handlung | Notarbestätigung, Kontoauszug, Police oder Gutachterfreigabe |
| Verantwortung | Eine eindeutig benannte Person | Sponsor, Rechtsanwalt, Notar, Architekt oder Kapitalgeber |
| Status | Offen, eingereicht, Rückfrage oder erfüllt | Erfüllt erst nach formaler Freigabe |
| Termin | Benötigt bis und tatsächliche Freigabe | Mit Puffer vor Kaufpreis- oder Rechnungsfälligkeit |
Gute Praxis: Änderungen an Projekt, Kosten, Verträgen oder Genehmigung sofort gegen Kreditbeschluss und Auszahlungsvoraussetzungen prüfen. Eine scheinbar kleine Planänderung kann neue technische, rechtliche oder wirtschaftliche Nachweise auslösen.
Der interne Tracker enthält nur „Grundschuld“, während der Vertrag zusätzlich Rang, Vollstreckbarkeit oder eine bestimmte Notarbestätigung verlangt.
Konto, Zahlungsempfänger, Verwendungszweck oder Herkunft entsprechen nicht dem verlangten Nachweis.
Kostenplan, Bauvertrag, Liquidität und Abruf basieren auf verschiedenen Versionen und erzeugen Rückfragen.
Leistungsstand, geprüfte Rechnung und beantragter Abruf lassen sich nicht eindeutig miteinander verbinden.
Externe Bearbeitungszeiten fehlen im Projektkalender, obwohl der Zahlungstermin bereits feststeht.
Wesentliche Kosten-, Termin- oder Planänderungen können eine erneute Prüfung oder formale Zustimmung erforderlich machen.
Wenn der Kredit wirksam abgeschlossen ist, die für den Abruf geltenden Auszahlungsvoraussetzungen vollständig nachgewiesen und freigegeben sind und ein vertragsgemäßer Abruf vorliegt. Welche Bedingungen gelten, bestimmt die konkrete Finanzierung.
Nein. Ein Kreditbeschluss kann Auflagen und Bedingungen enthalten. Auch nach Vertragsunterzeichnung fließt Kapital erst nach Erfüllung der vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen.
Bei Immobilienentwicklungen kann die erforderliche Baugenehmigung Voraussetzung für Kreditentscheidung, erste Auszahlung oder einen bestimmten Bauabruf sein. Alternate Immobilien vermittelt Grundstücksfinanzierungen ausschließlich für Vorhaben mit bereits vorliegender Baugenehmigung.
Häufig wird ein vorrangiger oder anteiliger Eigenkapitaleinsatz vereinbart. Maßgeblich sind Kreditvertrag und Abruflogik. Höhe, Herkunft, Zahlung und Mittelverwendung müssen in der verlangten Form nachgewiesen werden.
Nein. Die MaBV regelt insbesondere, unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger Vermögenswerte von Erwerbern entgegennehmen darf. Die Auszahlung des Projektkredits richtet sich nach dem Kreditvertrag. Beide Zahlungsströme müssen jedoch in Liquiditäts- und Freistellungslogik zusammenpassen.
Typisch sind Abrufantrag, Rechnungs- und Zahlungsnachweise, Bautenstands- oder Gutachterbericht, aktueller Kosten- und Liquiditätsstatus, Restkosten, Reserve sowie gegebenenfalls Vertriebs- und Covenant-Nachweise.
Mit einem wortlautgetreuen Closing-Tracker, klaren Verantwortlichen, früh eingeplanten externen Bearbeitungszeiten, konsistenten Dokumentenständen und ausreichend Puffer vor Kaufpreis- oder Rechnungsfälligkeit.
Nur der Kapitalgeber kann die vertragliche Erfüllung bestätigen. Eine allgemeine Checkliste hilft bei der Vorbereitung, ersetzt aber weder Kreditvertrag noch formale Freigabe und ist keine Auszahlungszusage.
Übermitteln Sie Projektphase, Kapitalbedarf, Eigenmittel und Zeitplan. Alternate Capital ordnet die Ausgangslage ein und berücksichtigt den Weg von der Kapitalgeberansprache bis zur Auszahlung.